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Quelle: • Express

Schweizer Nacktwanderer erregt die Gemüter

Gepostet in: Gesellschaft

Was auf einem FKK-Strand im Grunde schon Vorschrift ist, gilt deswegen nicht gleich überall. Das musste ein 47-jähriger Schweizer nun feststellen, nachdem er auf seiner etwas freizügigen Wandertour von einer älteren Dame erst zur Rede gestellt und anschließend bei der Polizei angezeigt wurde.

So genau weiß man nicht, warum der Mann aus dem Kanton Appenzell-Ausserhoden, völlig unbekleidet und ungeniert, mitten durch die Stadt spazierte vorbei an einem kirchlichen Reha-Zentrum für Drogenabhängige, an Familien mit Kindern, um nur einiges hier zu nennen. Das Ganze passierte schon 2009 doch bisslang konnte man sich seitens des Gerichtes nicht auf ein Urteil einigen.

Denn in erster Instanz wurde der 47-Jährige vom Vorwurf des „unanständigen Benehmens“ frei gesprochen. Erst ein dem Kantongericht Appenzell-Ausserhoden übergeordnetes Gericht verurteilte den Wandersmann zu einem Bußgeld von umgerechnet 81 Euro.

Leider ist die Gesetzeslage hier denkbar unklar und so muss nun am Donnerstag das Gericht darüber entscheiden, ob der Tatbestand des unanständigen Benehmens nun erfüllt wurde oder nicht. Unanständig benommen hat sich der Mann im Adamskostüm wohl nicht.

Für Erregung öffentlichen Ärgernisses fällt die Strafe dagegen sehr gering aus. Der Mann sollte einfach ein Einsehen haben und bezahlen und in Zukunft sich zumindest mit einem Feigenblatt bekleiden, bevor er sich in die Öffentlichkeit begibt.

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geschrieben am 16.11.2011 von Mareike um 12:51 Uhr


Tags: Wandertour Schweizer Reha-Zentrum Bußgeld Gesetzeslage Tatbestand Gericht Anzeige


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