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Quelle: • spick

@-Zeichen als Marke gesichert

Gepostet in: Gesellschaft

Wir alle kennen und wir alle benutzen es. Wir brauchen es allein schon, um eine E-Mail verschicken zu können: Das At-Zeichen. Eine Firma hat sich dieses Zeichen nun markenrechtlich schützen lassen. Darf man das überhaupt? Und außerdem: Folgt jetzt eine Abmahnwelle?

Die sogenannte Wortmarke, die man im DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eintragen lässt, muss nicht einmal ein Wort sein. Es kann sich dabei auch um Zeichen oder Kunstwörter handeln. Was eingetragen ist, ist eine gesicherte Marke. Die Firma
@T.E.L.L. Trading house for exclusive luxury labels GmbH aus Weinheim ließ sich das @-Zeichen schützen - was sogar genehmigt wurde.

Aber dürfen wir dieses Zeichen überhaupt noch nutzen? Ja. Trotz der Eintragung beim DPMA kann die Firma niemanden abmahnen, der das Zeichen beispielsweise in einer Mailadresse nutzt. Die Sicherung des Zeichens, gilt nur für bestimmte Klassen: Getränke, Tabak, Aschenbecher, Gewürze und Fleischextrakte, vom Internet ist keine Rede.

Auch das Twittern und "Malen" ist weiterhin erlaubt. Begeistert ist die Netzgemeinde trotzdem nicht. Warum dann nicht einfach Punkte, Kommas, Klammern oder sonstige Zeichen patentieren lassen?

Die Widerspruchsfrist läuft noch bis zum 25.02.2012 - danach ist das Zeichen bis 2020 im Besitz der Firma.

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geschrieben am 29.10.2012 von Vanessa um 17:41 Uhr


Tags: @-Zeichen At-Zeichen Patent DPMA Markenrecht Abmahnung Wortmarke gesicherte Marke


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